Der Kaufvertrag bildet die verbindliche Grundlage für den Eigentumsübergang einer Immobilie. Die rechtliche Gestaltung und Beurkundung übernimmt der Notar. Wir koordinieren im Vorfeld die objektbezogenen Angaben und die zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmten Eckpunkte. Anschließend übermitteln wir die erforderlichen Informationen an das Notariat und begleiten den organisatorischen Ablauf bis zum vorgesehenen Beurkundungstermin.
Für die Erstellung des Vertragsentwurfs benötigt das Notariat verschiedene Angaben zur Immobilie, zu den Parteien und zu den vereinbarten Bedingungen. Werden diese Informationen frühzeitig zusammengeführt, können offene Punkte rechtzeitig erkannt und mit den zuständigen Ansprechpartnern geklärt werden. Unsere Unterstützung umfasst:
eine übersichtliche Zusammenstellung der vereinbarten Eckdaten
die Weitergabe verfügbarer Objektunterlagen an das beauftragte Notariat
die Erfassung abgestimmter Angaben zu Kaufpreis, Übergabe und bestehenden Belastungen
eine verständliche Orientierung zum organisatorischen Ablauf bis zur Beurkundung
die Koordination offener Rückfragen zwischen den Beteiligten
Damit wissen Sie, welche Informationen noch benötigt werden und welche Schritte vor dem Notartermin vorgesehen sind.
Wir erfassen die für die Vertragsvorbereitung benötigten Angaben und leiten sie an das ausgewählte Notariat weiter. Dazu zählen:
verfügbare Objektangaben und relevante Dokumente
die benötigten persönlichen Daten der Vertragsparteien
abgestimmte Eckpunkte zu Kaufpreis, Zahlung und geplantem Übergabetermin
bekannte Besonderheiten der Immobilie und gewünschte zusätzliche Vereinbarungen
Den Vertragsentwurf versendet und erläutert das Notariat. Wir unterstützen Sie dabei, organisatorische oder objektbezogene Fragen zuzuordnen und vereinbarte Änderungen zwischen den Beteiligten abzustimmen. Rechtliche Fragen und die Bedeutung einzelner Klauseln klären Sie unmittelbar mit dem Notar oder einem eigenen Rechtsberater.
Sofern gewünscht und mit dem Notariat abgestimmt, begleiten wir Sie zum vorgesehenen Termin. Im Vorfeld helfen wir Ihnen dabei:
die organisatorischen Schritte des Termins einzuordnen
offene objektbezogene Angaben rechtzeitig zusammenzutragen
gut vorbereitet in die notarielle Beurkundung zu gehen
Während der Beurkundung liest der Notar den Vertrag vor, erläutert dessen rechtliche Inhalte und beantwortet die dazugehörigen Fragen.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Vertragsvorbereitung organisatorisch zu unterstützen, erforderliche Objektinformationen bereitzustellen und die Kommunikation zwischen Käufer, Verkäufer und Notariat zu koordinieren. Dadurch werden Zuständigkeiten und nächste Schritte übersichtlich. Die rechtliche Prüfung, Beratung und Vertragsgestaltung bleiben dem Notar beziehungsweise entsprechend qualifizierten Rechtsberatern vorbehalten.